Beurteilung
Die gerechte Beurteilung einer künstlerischen Leistung ist
nahezu unmöglich bis unmöglich. Die Beurteilung hängt zwingenderweise sehr
stark vom Geschmack und von der Ausbildung des Beurteilenden ab, kann also
nie wirklich objektiv sein.
Nächstes Problemfeld: Der "Trainer" oder Lehrer ist zugleich auch Richter
und lebt im Spannungsfeld zwischen dem Versuch einer gerechten Beurteilung
und der Vermeidung von demotivierenden Einflüssen (schlechten Noten).
Trotzdem gehört es dazu und die Studierenden haben ein
Recht darauf, die Beurteilungskriterien zu erfahren und diese Seite soll
helfen, über diese Kriterien zu informieren und sie verständlich zu machen.
Allgemein: Ich verwende alle 5 Noten von "sehr gut" bis
"nicht genügend". (Nicht immer gleichmäßig, aber in meinen Beurteilungslisten
kommen häufig alle 5 Noten vor). Alle Noten bedeuten das, was sie aussagen:
So ist "sehr gut" wirklich eine weit über den Durchschnitt hinausgehende
Leistung.
"gut" ist eine gute Leistung, deutlich über dem Durchschnitt.
"Befriedigend" ist ok. Durchschnittliche Leistung
"Genügend" ist nicht ok, Vorwarnstufe, aber noch positiv
"Nicht genügend" ist das, was es bedeutet.
Im Studienrecht endet das Studium nach zwei aufeinander
folgend negativen Beurteilungen. (in der Studieneingangsphase nach einer
negativen Beurteilung). Das heißt, zweimal hintereinander 5 (im zentralen
künstlerischen Fach) beendet das Studium.
Der/die Studierende hat allerdings die Möglichkeit, eine kommissionelle
Prüfung zu beantragen. Dazu ist in jedem Fall zu raten, denn schlechter kann
es nicht mehr werden und die Chancen auf eine erfolgreiche Prüfung stehen
aus der Erfahrung nicht schlecht.
Die Beurteilungskriterien sind nicht standardisiert, das
heißt, dass jeder Lehrer (jeder LEITER einer künstlerischen
Lehrveranstaltung) das Recht und die Pflicht hat, Methode und Kriterien der
Prüfung zu entwickeln. |